Unter fahrschule-in-regensburg.de finden Sie demnächst eine Übersicht aller Fahrschulen in Regensburg. Fahrschulen
aus Regensburg und Fahrschulen aus der Umgebung von Regensburg. Regensburger Fahrschulen-Verzeichnis, demnächst!
In der Fahrschule erwirbt man seinen Führerschein indem man die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Fahren erlernt.
Die erste Fahrschule gab es in Aschaffenburg und 1904 wurde der erste Kurs mit 36 Männern begonnen. Damals musste man diesen
Kurs noch nicht besuchen, doch es half Chauffeuren und Selbstfahrern besser mit ihrem PKW umzugehen. Bis zum Jahre 1921 durfte
jeder der Kenntnisse vom Fahren hat eine Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis durchführen. Dies wurde dann am 1. März 1921
geändert. Man musste eine Fahrschule besitzen, um unterrichten zu dürfen. Ab dem 25. August 1969 wurden die Fahrlehrer dann
geregelt ausgebildet.
Fahrlehrer
Fahrlehrer sind Lehrkräfte, die staatlich anerkannt werden. Wenn man bestimmte Vorraussetzungen vorweisen kann, darf man zur
Ausbildung gehen. Unter anderem muss man mind. 22 Jahre alt sein, geistig, körperlich und persönlich geeignet sein und ausreichende
Fahrpraxis vorweisen können. Entweder kann man Abitur vorweisen oder eine Tätigkeit als Lehrkraft. Außerdem muss man einen
Führerschein der Klassen A, B/BE und C/CE haben. Die Fachausbildung wird dann durch eine Ausbildung an einer anerkannten
Ausbildungsstätte, einem Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule und der bestandenen Fahrlehrerprüfung erworben.
In der Ausbildung werden die Kenntnisse im Verkehr (Verkehrspädagogik, Verkehrsverhaltenswesen, Vorschriften etc.),
in Kraftfahrzeugstechnik und das Lehren der Fahrschüler gelernt.
Augsburg: Fahrschule Augsburg.
Prüfung der Fahrlehrer
Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Zum einen muss
der Anwärter zum Fahrlehrer zeigen, dass er die Fahrzeuge
(Gebrauchtwagen Regensburg) aller Klassen führen kann. Dann müssen Aufsätze über die
Wissensgebiete geschrieben werden. Und im mündlichen Teil muss er Rede und Antwort über sein Wissen stehen.
Danach wird ein mind. 4 1/2 monatiges Praktikum absolviert. Dies wird zweimal für mind. eine Woche unterbrochen,
um an Lehrgängen teilzunehmen, wo er seine Erfahrungen mit anderen teilen kann. Um die unbefristete Fahrlehr-Erlaubnis
zu erhalten muss der Anwärter zum Fahrlehrer am Ende des Praktikums die Lehrproben abgeben. Dabei zeigt er, ob er
Fahrschüler praktisch und theoretisch unterrichten kann.